22.06.2020, 13:26
Ein Klient kauft ein bereits vermietetes Einfamilienhaus aus dem Jahre 1960. Der Mietvertrag ist noch einige Monate aufrecht. Der Mietvertrag wird wieder erneuert werden und der Mieter bleibt die nächsten 5 Jahre.
Sind hier der Kaufbetrag und die Nebenkosten die Basis für die Afa und beträgt hier die Nutzungsdauer ab Kauf 66 Jahre oder ist die kürzer - weil es doch schon ein altes Haus ist?
Es wird nun das Dach erneuert und die Fenster getauscht. Diese können als Erhaltungsaufwand auf 15 Jahre abgeschrieben werden - wenn ich richtig gelesen habe.
Danke für eure Hilfe, obwohl derzeit Corona im Vordergrund steht.
Sind hier der Kaufbetrag und die Nebenkosten die Basis für die Afa und beträgt hier die Nutzungsdauer ab Kauf 66 Jahre oder ist die kürzer - weil es doch schon ein altes Haus ist?
Es wird nun das Dach erneuert und die Fenster getauscht. Diese können als Erhaltungsaufwand auf 15 Jahre abgeschrieben werden - wenn ich richtig gelesen habe.
Danke für eure Hilfe, obwohl derzeit Corona im Vordergrund steht.