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Wir haben eine DNin die benötigt medizinische Schuheinlagen. Bekommt sie vom Arzt immer verschrieben. Der DG hat im Jänner 2020 bereits Einlagen für die DNin bezahlt. Nun kommt sie neuerlich mit einem Attest, dass sie wieder neue Einlagen benötigt.
Muss der DG diese speziellen Schuheinlagen bezahlen oder nicht?
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Soweit mir bekannt ist, gibt es dazu keine Verpflichtung des Dienstgebers, eine orthopädische Unterstützung bezahlen oder die Kosten dafür ersetzen zu müssen.
Wenn für die zu erbringende Tätigkeit ein bestimmtes Schuhwerk aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dann muss dies von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt werden.
Geht es aber um orthopädische Anpassungen in weiterer Folge, da sich der Fuß zB verändert hat, dann ist das normalerweise nicht unbedingt Sache des Arbeitgebers.
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Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Nach §70 Arbeitnehmerschutzgesetz Abs 1 müssen die Schutzausrüstung den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung tragen.
Laut Arbeitsinspektorat gehören vom Arzt verordnete Einlagen für Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, sprich der Arbeitgeber muss die orthopädischen Einlagen bezahlen.
Die Krankenkasse zahlt das angeblich nicht, weil es betrifft die Sicherheitsschuhe in der Arbeit (mit Stahlkappe etc) und keine Freizeitschuhe.
Der Arbeitnehmer kommt nun nach 5 Monaten mit einer neuen Verordnung, weil er benötigt schon wieder neue orthopädische Einlagen. Gesetzlich ist keine Zeitspanne geregelt. Also muss die neuen Einlagen auch wieder der Arbeitgeber bezahlen.
Die habe ich heute in Erfahrung bringen können.
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Entschuldigung war mein Fehler. Da sieht man, welche Katastrophen ein kleines Missverständnis in der Lohnverrechnung auslösen kann.