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Aufgabegewinn
#1
Liebe Kollegen,
aufgrund einer Pensionierung wird der gesamte Betrieb verkauft. Für den entstehnden Aufgabegewinn gibt es diverse steuerliche Begünstigungen.
Wie ist das hier mit der Sozialversicherung. Ist der Aufgabegewinn voll versicherungspflichtig (bis zur Höchstbemessungsgrundlage)?
Danke!
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#2
Für sämtliche, zum Pensionsstichtag nicht rechtskräftig veranlagten, Jahre wird die vorläufige Beitragsgrundlage versteinert. Die vorläufige wird somit zur endgültigen.
Es kommt zu keiner Nachbemessung oder Gutschrift. Das kann gut oder schlecht sein und sollte bereits im Vorfeld gut überlegt und gesteuert werden, da es doch erhebliche Auswirkungen auf die Pension haben kann.
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