25.06.2020, 17:53
Vor kurzem machte das Gerücht die Runde, dass die AUVA in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die sich in Kurzarbeit befänden, keine AUVA-Zuschüsse im Falle von relevanten Krankenständen bei Klein- und Mittelbetrieben (wegen der Kurzarbeit) leisten würde.
Soeben wurde mir mitgeteilt, dass dieses Missverständnis ausgeräumt ist und klargestellt wurde, dass der AUVA hier sehr wohl eine Leistungsverpflichtung zukommt, weil ja diese Leistung vorrangig gegenüber der Kurzarbeitsbeihilfe ist (bzw. gerade wegen der AUVA-Zuschüsse keine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird).
Soeben wurde mir mitgeteilt, dass dieses Missverständnis ausgeräumt ist und klargestellt wurde, dass der AUVA hier sehr wohl eine Leistungsverpflichtung zukommt, weil ja diese Leistung vorrangig gegenüber der Kurzarbeitsbeihilfe ist (bzw. gerade wegen der AUVA-Zuschüsse keine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird).