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Hallo,
kann man folgende Lohnvereinbarung machen, ohne dass es Probleme gibt?
Ich vereinbare einen Nettolohn von zB. € 2.600,--
In diesem Betrag sind Fahrtkostenvergütungen bereits enthalten?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfestellung.
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Nein. Das lässt sich leider so allgemein von außen nicht seriös beurteilen.
Wenn zB der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe zur Anwendung kommt (muss ich annehmen, da in der Überschrift die Bezeichnung "BUAK" verwendet wird), dann ist die pauschale Abgeltung von Fahrtkostenvergütungen (aber auch von anderen variablen Vergütungselementen) durch Überzahlung nicht erlaubt.
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
herzlichen Dank für die Info.
Ja es kommt der KV für Arbeiter im Baugewerbe zur Anwendung, d.h. in diesem Fall, bekommt er die € 2.600,-- netto zuzüglich Fahrtkostenvergütungen?
Noch eine Frage: wo kann ich das nachlesen, das es keine pauschale Abgeltung gibt?
Bitte nochmals um Hilfestellung
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Im Kollektivvertrag selber: § 5 Z 13.
Dieses Abgeltungsverbot gilt auch für Überstunden, Zulagen, Zuschläge,.....
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung.