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Gerechtfertigte fristlose Entlassung einer Personalverrechnerin wegen vorsätzlich fal
#1
Gerechtfertigte fristlose Entlassung einer Personalverrechnerin wegen vorsätzlich falscher Abrechnung zugunsten ihrer Tochter

OGH 9 ObA 12/20k vom 29. April 2020
§ 27 Z 1 AngG

1. Im vorliegenden Fall wurde eine Personalverrechnerin fristlos entlassen, da sie ihrer Tochter, die ebenfalls in diesem Unternehmen tätig war, unberechtigte Vorteile zukommen ließ.

2. Auch wenn sie davor tadellos gearbeitet hatte, führte die mehrfache Dienstpflichtverletzung zum Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG.

3. Von bloß geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann hier nicht gesprochen werden.

4. Dass die Tochter infolge Entlassung ihrerseits nicht mehr im Unternehmen angestellt war, ändert an der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung der Klägerin nichts Wesentliches.

5. Die Komplexität der modernen Personalverrechnung entschuldigt die vorsätzlichen Pflichtwidrigkeiten der Angestellten nicht.
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