20.08.2020, 16:26
Aus Anlass der Gewährung einer zusätzlichen Familienbeihilfe-Einmalzahlung je Kind im Ausmaß von € 360,00 im September 2020 wurde auch die BMAFJ-Anpassungsverordnung geändert, da ja Kinder, die nicht in Österreich leben, offenbar diesbezüglich einen "anderen Wert" haben, als jene, die in Österreich leben:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_366.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_366.html