31.08.2020, 19:44
Ich habe folgenden Fall:
Ein Arbeiter hat an 2 Tagen eine Produktschulung/Weiterbildung zu absolvieren. Die Schulung findet 100 km vom Arbeitsort entfernt statt. Er fährt mit dem eigenen PKW.
Die Schulung dauert jeden Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich wären dann noch jeweils 1 1/2 Stunden Fahrzeit pro Strecke.
Seine Arbeitszeit wäre an diesen beiden Tagen jeweils aber nur 4,25 Stunden.
Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsart und -weise der Schulungen. KV für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe.
Meine Frage:
Schulung 8 Stunden abzügl. 4,25 AZ = 3,75 Stunden Mehrarbeit pro Tag
Fahrzeit 3 Stunden: müssen die als Mehrarbeit verrechnet werden?
Hat er Anspruch auf km-Geld und Diäten, wenn es keinerlei schriftliche noch mündliche Vereinbarung gibt?
Danke für eure Hilfe
Ein Arbeiter hat an 2 Tagen eine Produktschulung/Weiterbildung zu absolvieren. Die Schulung findet 100 km vom Arbeitsort entfernt statt. Er fährt mit dem eigenen PKW.
Die Schulung dauert jeden Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich wären dann noch jeweils 1 1/2 Stunden Fahrzeit pro Strecke.
Seine Arbeitszeit wäre an diesen beiden Tagen jeweils aber nur 4,25 Stunden.
Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsart und -weise der Schulungen. KV für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe.
Meine Frage:
Schulung 8 Stunden abzügl. 4,25 AZ = 3,75 Stunden Mehrarbeit pro Tag
Fahrzeit 3 Stunden: müssen die als Mehrarbeit verrechnet werden?
Hat er Anspruch auf km-Geld und Diäten, wenn es keinerlei schriftliche noch mündliche Vereinbarung gibt?
Danke für eure Hilfe