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BMAFJ zur Frage der Arbeitszeitänderung während einer Kurzarbeit - Kurzarbeitsbeihilf
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BMAFJ zur Frage der Arbeitszeitänderung während einer Kurzarbeit - Kurzarbeitsbeihilfe

Nun hat mich auch eine Stellungnahme des BMAFJ zur Frage der Veränderung der Arbeitszeit während Kurzarbeit aus Sicht der Kurzarbeitsbeihilfe erreicht:

Entgelt im vollentlohnten Monat vor dem Beginn der Kurzarbeit ist die Basis für die Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe (der Förderung). Der Pauschalsatz (bzw. die Differenzberechnung) orientiert sich also am Entgelt vor KUA.

Die Ausfallstunden sind jedoch am vereinbarten Stundenausmaß während KUA zu bemessen.

Das sollte im Ergebnis bei 50% Ausfall den Effekt haben, dass auch nur die Hälfte des ursprünglichen Gehalts (Monat vor KUA) gefördert wird.
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