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Umsatzsteuer bei Verrechnungskonto
#1
Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Ich denke dass folgender Sachverhalt einen Eingang beim Empfänger auslöst, bin aber nicht sicher.
Folgender Sachverhalt: In einer GmbH gibt es einen Gesellschafter(Anteil 2%), welcher auch der Eigentümer des Betriebsgebäudes ist. Der Gesellschafter hat also Einkünfte aus V+V und schreibt ganz normal Rechnungen an die GmbH. Diese Rechnungen werden als Mietaufwand((7) gegen ein Verrechnungskonto (3erKlasse) mit Vorsteuer(2) verbucht. Die Mieten werden nicht regelmäßig von der GmbH an den Vermieter (= Gesellschafter) bezahlt. Soweit ich weiß löst aber auch allein die Buchung gegen das Verr.konto, beim Vermieter(!) einen Zufluss aus, und somit Umsatzsteuerpflicht, auch wenn die Zahlung nicht fließt. Liege ich da richtig?
Danke!
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#2
Guten Tag,

wenn der Vermieter Soll-Versteuerer ist, dann ist die Situation wie von Ihnen beschrieben.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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