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Kombilohnbeihilfe – Neustartbonus - neue Fördersätze
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[b]Kombilohnbeihilfe – Neustartbonus - neue Fördersätze[/b]
Quelle: Corona-Newsletter der WK vom 16.10.2020
Kombilohn und Neustartbonus erleichtern Betrieben, die aufgrund der Corona-Krise nicht voll ausgelastet sind, die Einstellung neuer Mitarbeiter und helfen Arbeitssuchenden mit Vermittlungserschwernissen, wieder in Beschäftigung zu bringen.
Um künftig einen Anreiz für die Vereinbarung einer höheren Arbeitszeit bei den geförderten Dienstverhältnissen zu schaffen, werden die Fördersätze nun an das Ausmaß der Arbeitszeit angepasst. Diese betragen künftig
45% bei Dienstverhältnissen mit 20 bis unter 25 Wochenstunden, sowie bei Dienstverhältnisse mit einem Mindeststundenausmaß von 10 Wochenstunden, wenn sie Personen im Rahmen einer Maßnahme (fit2work, Perspektivenplan, …) oder einer vom AMS beauftragen Begutachtung zur Reintegration empfohlen wurden
55% bei Dienstverhältnissen mit 25 bis unter 30 Wochenstunden
60% bei Dienstverhältnissen mit 30 und mehr Wochenstunden
30% bei Bewilligungen ab dem 1. Juli 2021
Diese Prozentsätze werden übrigens auf die zuletzt gebührende AMS-Leistung (zB Arbeitslosengeld) aufgeschlagen. Der so ermittelte Betrag wird dem Nettobetrag gemäß § 21 AlVG (= 55 % des sv-pflichtigen Bruttobetrages der letzten 12 Monate) gegenübergestellt und als Beihilfe (Differenzzahlung) ausbezahlt.
Die neue Richtlinie und damit die höheren Fördersätze gelten ab 16. November 2020.
https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#16102
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