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Sozialpartnervereinbarung KUA Phase 3 und Mindestarbeitszeitunterschreitung
#1
Lieber Herr Kurzböck,

generelle Frage zu KUA 3 Sozialpartnervereinbarung  (SPV) und Bekanntgabe Unterschreitung Mindestarbeitszeit.

Arbeitszeitausmaß wird mit 10 % erwartet - muss auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit Normalarbeitszeitreduktion um 70 % sprich 30 % Arbeitszeit ausgefüllt werden und  in der Beilage 2  (Unterschreitung der Mindestarbeitszeit) Normalarbeitszeitreduktion auf 10 % angegeben werden oder muss unter diesen Gegebenheiten auch auf Seite 5 schon die Angabe mit 90 % Arbeitszeitreduktion bzw. verkürzte Normalarbeitszeit mit 10 % wie in Beilage 2 angegeben werden.

Da auf Seite 5 der SPV unter WICHTIG steht – zumindest 30 % Mindestarbeitszeit, es sei denn die Beilage 2 wird genehmigt, hätte ich jetzt mal 70 % Arbeitsreduktion und 30 % verkürzte Arbeitszeit auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit eingetragen, falls Beilage 2 mit 10 % nicht genehmigt werden sollte um auf Nummer sicher zu gehen.

Wie würden Sie vorgehen.


Vielen lieben Dank.
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#2
So hätte ich es auch empfohlen.
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#3
danke vielmals

Schönen Tag
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#4
Das betrifft uns auch, wir haben die SPV mit 30% und den Antrag auf 10% (Beilage 2) vorbereitet.

Aber welche Werte gebe ich in dem Begehren selbst an (also in dem Antragsformular im eAMS Konto? Rechne ich da auf Basis von 30% oder 10%?

Vielen Dank im Voraus.
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#5
Dort würde ich den höheren Wert als Ausfallstunden beantragen (die 90 %).
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#6
Vielen Dank Herr Kurzböck.
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#7
Liebe Alle,

ich habe wie besprochen die Sozialpartnervereinbarung (SPV) auf Seite 5 Punkt IV Kurzarbeit mit 70 % Arbeitsreduktion bzw auf 30 % gekürzte Arbeitszeit in KUA  ausgefüllt und in Beilage 2 auf 10 % reduziert, die Beihilfe dann mit 90 % Ausfall beim AMS eingereicht. 

Heute habe ich in dieser Sache einen Rückruf von der AMS Landesgeschäftsstelle OÖ erhalten, dass diese Vorgehensweise so nicht passt und habe daher heute eine korrigierte SPV mit neuem Antrag beim AMS eingereicht. Folgende Vorgehensweise wurde vom AMS gewünscht:

Es muss bei der SPV auf Seite 5 die gekürzte Arbeitszeit wie in Beilage 2 angeführt werden um die höhere Beihilfe - in meinen Fall für 90 % Ausfall zu erhalten. Sprich ich habe auf Seite 5 eine Arbeitsreduktion um 90 % bzw eine auf 10 % gekürzte Arbeitszeit angegeben. Das AMS überprüft somit ob das auf Seite 5 angegebenen Arbeitspensum mit Beilage 2 ident ist, wenn nicht wird es es nicht akzeptiert.  

Sollten die Sozialpartner dem Arbeitsausfall von 90 % nicht zustimmen, wird man vom AMS aufgefordert die Sozialpartnervereinbarung entsprechend zu korrigieren.

Bitte Info mit Vorbehalt betrachten und mit dem zuständigen AMS abstimmen. 

lg
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