22.10.2020, 00:35
Lieber Herr Kurzböck,
generelle Frage zu KUA 3 Sozialpartnervereinbarung (SPV) und Bekanntgabe Unterschreitung Mindestarbeitszeit.
Arbeitszeitausmaß wird mit 10 % erwartet - muss auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit Normalarbeitszeitreduktion um 70 % sprich 30 % Arbeitszeit ausgefüllt werden und in der Beilage 2 (Unterschreitung der Mindestarbeitszeit) Normalarbeitszeitreduktion auf 10 % angegeben werden oder muss unter diesen Gegebenheiten auch auf Seite 5 schon die Angabe mit 90 % Arbeitszeitreduktion bzw. verkürzte Normalarbeitszeit mit 10 % wie in Beilage 2 angegeben werden.
Da auf Seite 5 der SPV unter WICHTIG steht – zumindest 30 % Mindestarbeitszeit, es sei denn die Beilage 2 wird genehmigt, hätte ich jetzt mal 70 % Arbeitsreduktion und 30 % verkürzte Arbeitszeit auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit eingetragen, falls Beilage 2 mit 10 % nicht genehmigt werden sollte um auf Nummer sicher zu gehen.
Wie würden Sie vorgehen.
Vielen lieben Dank.
generelle Frage zu KUA 3 Sozialpartnervereinbarung (SPV) und Bekanntgabe Unterschreitung Mindestarbeitszeit.
Arbeitszeitausmaß wird mit 10 % erwartet - muss auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit Normalarbeitszeitreduktion um 70 % sprich 30 % Arbeitszeit ausgefüllt werden und in der Beilage 2 (Unterschreitung der Mindestarbeitszeit) Normalarbeitszeitreduktion auf 10 % angegeben werden oder muss unter diesen Gegebenheiten auch auf Seite 5 schon die Angabe mit 90 % Arbeitszeitreduktion bzw. verkürzte Normalarbeitszeit mit 10 % wie in Beilage 2 angegeben werden.
Da auf Seite 5 der SPV unter WICHTIG steht – zumindest 30 % Mindestarbeitszeit, es sei denn die Beilage 2 wird genehmigt, hätte ich jetzt mal 70 % Arbeitsreduktion und 30 % verkürzte Arbeitszeit auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit eingetragen, falls Beilage 2 mit 10 % nicht genehmigt werden sollte um auf Nummer sicher zu gehen.
Wie würden Sie vorgehen.
Vielen lieben Dank.