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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 43/2020
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 43/2020

Diözese Graz-Seckau - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die KV-Gehälter werden um 1,50 % angehoben.
Der Faschingsdienstag und Allerseelen-Tag sind 2021 frei.
Dienstfreistellung: 4 Akutpflegetage für Eltern (bisher 1), wenn der Alturlaub abgebaut ist
Weiters wird in einer Arbeitsgruppe an eine Lösung für die Pfarrkindergärten in der Stmk. gearbeitet, die in eine GmbH überführt werden.


Handelsangestellte - KV-Abschluss per 1.1.2021

Erhöhung der Gehälter um 1,50 %
Coronapräme von mindestens 150 €
Silvesterzuschläge


Handwerk und Gewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 1,45 %
Die Lehrlingseinkommen steigen um 1,45 %
Die Reiseaufwandsentschädigungen wurden um 2 % auf 7,65 Euro (für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden) und 18,26 Euro (für eine Abwesenheit von über 11 Stunden) erhöht
Das Nächtigungsgeld wurde auf 12,24 Euro erhöht.
Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde auf 2,03 Euro/Stunde erhöht.
Rahmenrechtlicher Teil

Verbesserungen im Bereich der Callcenter
Verbesserungen im Bauhilfsgewerbe

Kino - KV-Abschluss per 1.10.2020

Die Werte der Gehaltstabelle werden mit 1. Okt. 2020 um 1,6% erhöht
Die Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschalen werden mit 1. Okt. 2020 um 1,6% erhöht.
Die Werte der Beschäftigungsgruppe I in den ersten vier Stufen werden überdurchschnittlich (bis 9,14%) angehoben und eine weitere Anhebung für 01.04.2021 wurde fixiert.
Die nächste Valorisierung ist für 1. April 2021 angesetzt.


Metallgewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.1.2021

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2021 in:
den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %
der Meistergruppe um 1,45%
Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.1.2021* in:
den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %
der Meistergruppe um 1,45 %
*Für die Mitgliedsbetriebe im Berufszweig „Errichtung, Vermietung (Verleih) und Betreuung von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen“, tritt die Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.3.2021 in Kraft.
Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV sowie der Reiseaufwandsentschädigung um 1,45 %.
Erhöhung des monatlichen Lehrlingseinkommens um 1,45 %.
Die Möglichkeit die IST-Erhöhung gegen Freizeit zu tauschen.
Ab 2021 unterjährige Verhandlungen zu den Themen Homeoffice und transparente Deckungsrechnung bei All In Verträgen


Stein- und keramische Industrie - KV-Abschluss per 1.11.2020

Die Mindest- und IST-Gehälter aller Verwendungs- und Meistergruppen, sowie die Lehrlingseinkommen steigen um 1,50 %
Die IST-Gehälter aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen steigen um 2,45 %
Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,5%
Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden ebenfalls um 1,50 % angehoben.
Die Sozialpartner empfehlen darüber hinaus den Angestellten bis 31.12.2020 eine Corona-Zulage für ihren Einsatz während der Corona-Krise (gem. § 124 b Z. 350 lit. a EStG) im Ausmaß von mindestens 100,00 EURO zu bezahlen.
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