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Begünstigte Auslandstätigkeit in Corona-Zeiten
#1
Wie die Finanzverwaltung mitteilt, kann für eine Dienstreise (bzw. Entsendung) in ein Land, für welches Reisewarnung Stufe 6 besteht, für die laufenden Bezüge die Begünstigung nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 angewandt werden, wenn dessen sonstigen Voraussetzungen vorliegen (wie zB Mindestdauer der ununterbrochenen Entsendung von einem Monat; Mindestentfernung: 400 km Luftlinie vom nächstgelegenen Punkt des österreichischen Staatsgebietes).

Danke für den Tipp an Andreas Walch (http://www.entsendung.at)
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