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doppelte Haushaltsführung - auslaufende Werbungskosten
#1
Mit 1.1.2019 ist die doppelte Haushaltsführung weggefallen. Bisher wurden in der Arbeitnehmerveranlagung die Miete sowie die Abschreibungsbeträge für die Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten berücksichtigt.

Kann ich die Afa für die Einrichtungsgegenstände (Restnutzungsdauer 2 Jahre (2019 + 2020) auch nach Aufgabe der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen?

LG
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#2
Wohl eher nicht (was man anhand des Sachverhaltes halt grad mal herauslesen kann).
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#3
Vielen Dank für die Info. 
Wissen Sie vielleicht, wo ich diesbezüglich eine Richtlinie oder ein Gesetz finden kann. 
LG
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#4
Hier gibt es mal frei verfügbare Literatur. Ob Ihre Frage explizit behandelt wird, kann ich nicht sagen, kann Ihnen aber versichern, dass das so ist, weil die "doppelte Haushaltsführung" entweder ganz oder gar nicht zusteht:

https://www.bmf.gv.at/services/publikati...rbuch.html

Sie können auch gerne hier schmökern (wo auch die Profis nachschauen):

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...fc619ef759

Und auch die Arbeiterkammer verfügt über Mitarbeiter/innen, bei denen Fragen zum Steuerrecht zum Beratungsalltag gehören, speziell, wenn es um Fragen der Steuerveranlagung geht.
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