20.11.2020, 08:57
Liebe Forumsteilnehmer, ich brauche eure Meinung zum folgenden Fall:
Mercedes-Benz V-Klasse BusinessVan, 2 Sitzreihen (= 5 Sitzplätze), Trennwand zum Laderaum, die Fenster des Laderaumes sind verblecht, im Laderaum befindet sich keinerlei Einrichtung.
Würdet ihr hier eine Sachbezug ansetzen?
Meine Antwort auf diese Frage habe ich schon, würde aber auch gerne eure Meinungen dazu hören.
Dann habe ich auch gleich noch eine buchhaltärische Frage:
Das Auto fällt in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (und zwar als Kleinbus). Habe ich das richtig verstanden, dass bei diesem Kleinbus dann keine Angemessenheitsgrenze gilt und die Vorsteuer von allen Aufwendungen (Leasingraten, Reparaturen, Reifen, Diesel, etc.) in voller Höhe abgezogen werden kann. Die Anschaffungskosten belaufen sich netto auf 58.795,00.
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
Mercedes-Benz V-Klasse BusinessVan, 2 Sitzreihen (= 5 Sitzplätze), Trennwand zum Laderaum, die Fenster des Laderaumes sind verblecht, im Laderaum befindet sich keinerlei Einrichtung.
Würdet ihr hier eine Sachbezug ansetzen?
Meine Antwort auf diese Frage habe ich schon, würde aber auch gerne eure Meinungen dazu hören.
Dann habe ich auch gleich noch eine buchhaltärische Frage:
Das Auto fällt in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (und zwar als Kleinbus). Habe ich das richtig verstanden, dass bei diesem Kleinbus dann keine Angemessenheitsgrenze gilt und die Vorsteuer von allen Aufwendungen (Leasingraten, Reparaturen, Reifen, Diesel, etc.) in voller Höhe abgezogen werden kann. Die Anschaffungskosten belaufen sich netto auf 58.795,00.
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl