01.12.2020, 00:04
Zeitraum der Urlaubsersatzleistung führt zum Ruhen des Rehabilitationsgeldes
OGH 10 ObS 71/20v vom 13. Oktober 2020
§ 143a Abs. 3 ASVG
So entschied der OGH:
Erhält ein/e Dienstnehmer/in aus Anlass des Austrittes eine Urlaubsersatzleistung, so ruht ein allfälliges Rehabilitationsgeld genauso wie ein versicherungsmäßíges Krankengeld für diesen Zeit der durch die Urlaubsersatzleistung verlängerten Pflichtversicherung.
Insoweit ist die Urlaubsersatzleistung als Entgeltsfortzahlung anzusehen, welche das Rehabilitationsgeld zum Ruhen bringt.
OGH 10 ObS 71/20v vom 13. Oktober 2020
§ 143a Abs. 3 ASVG
So entschied der OGH:
Erhält ein/e Dienstnehmer/in aus Anlass des Austrittes eine Urlaubsersatzleistung, so ruht ein allfälliges Rehabilitationsgeld genauso wie ein versicherungsmäßíges Krankengeld für diesen Zeit der durch die Urlaubsersatzleistung verlängerten Pflichtversicherung.
Insoweit ist die Urlaubsersatzleistung als Entgeltsfortzahlung anzusehen, welche das Rehabilitationsgeld zum Ruhen bringt.