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Verbuchung Umsatzersatz
#1
Hallo,

wir bekommen in den nächsten Tagen den Lockdownumsatzersatz von der Cofag überwiesen. Wie würdet Ihr den Eingang verbuchen? MMn müsste das als außerordentlicher Ertrag (Klasse 8) verbucht werden.

Danke für Eure Meinung
pawa
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#2
Guten Tag,

außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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