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steuerfreie Zuschüsse Corona
#1
Liebe Kollegen!

Ich habe eine Frage zu den Zuschüssen, wie Härtefallfonds und AMS-Kurzarbeitsbeihilfe. 

Diese sollen ja einkommensteuerfrei sein. 

Ist es korrekt, dass ich also die Zuschüsse bei den Ausgaben hinzurechne (um die Ausgaben dementsprechend zu kürzen) und dann im Zuge der 
Mehr - Weniger - Rechnung diese Zuschüsse wieder in Abzug bringe, da sie ja steuerfrei sind?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
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#2
Da müssen sie unterscheiden.
Diese Zuschüsse/Beihilfen sind zwar steuerfrei aber bei den meisten kommt es zu einer Aufwandskürzung. Steuerfreie Beihilfen kürzen die damit unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen.
Kurzarbeitsbeihilfe: Entweder sie berücksichtigen sowohl die Beihilfe als auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen in der MWR oder sie berücksichtigen keines von beiden.
Härtefallfonds: Der ist tatsächlich steuerfrei da dem gegenüber keine unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen stehen.
Sie müssen sich das bei jeder Beihilfe einzeln ansehen. Z.B. kann der Fixkostenzuschuss eine Mischform sein. Sämtliche Aufwendungen, außer der Unternehmerlohn, sind zu kürzen da dem Unternehmerlohn keine Aufwendungen gegenüberstehen.
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#3
Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort.
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#4
ad Fixkostenzuschuss:

wenn ich die Ausgaben voll als Aufwand im Jahresabschluss lasse und den Fixkostenzuschuss davon abziehe und in der MWR nicht mehr berücksichtige, ist das ok, oder?
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#5
Wenn sie keines von beiden in der MWR berücksichtigen ist das OK und wohl auch die übliche Vorgehensweise.
Saldieren sollten sie Zuschuss und Aufwände aber nicht. Schon gar nicht wenn sie bilanzieren. Zuschuss z.B. Klasse 8 und Kennzahl 9090 in E1a.
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