16.12.2020, 23:10
ÖGK-Einschätzungen zu Einmalzahlungen bei jüngsten KV-Abschlüssen iVm geringfügigen Beschäftigungen
In Bezug auf die Kollektivverträge der Speditionsangestellten bzw. der Speditionsarbeiter/innen bzw. der Fahrschulen kam es zu einer Ausgleichszahlung für den verspäteten KV-Abschluss in Form einer Einmalzahlung.
Diese gefährdet als sv-pflichtiger laufender Bezug das eine oder andere geringfügige Beschäftigungsverhältnis.
Die ÖGK rät für diesen Fall, die Zahlung auf jeweils zwei Kalendermonate aufzuteilen, um so ev. das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden.
Betreffend den Kollektivvertrag der Seilbahnunternehmen wurde festgehalten, dass die dort verankerte "Einmalprämie" als "Covid-19-Prämie" abgabenfrei behandelt werden kann und somit für sich alleine das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung nicht gefährdet.
In Bezug auf die Kollektivverträge der Speditionsangestellten bzw. der Speditionsarbeiter/innen bzw. der Fahrschulen kam es zu einer Ausgleichszahlung für den verspäteten KV-Abschluss in Form einer Einmalzahlung.
Diese gefährdet als sv-pflichtiger laufender Bezug das eine oder andere geringfügige Beschäftigungsverhältnis.
Die ÖGK rät für diesen Fall, die Zahlung auf jeweils zwei Kalendermonate aufzuteilen, um so ev. das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden.
Betreffend den Kollektivvertrag der Seilbahnunternehmen wurde festgehalten, dass die dort verankerte "Einmalprämie" als "Covid-19-Prämie" abgabenfrei behandelt werden kann und somit für sich alleine das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung nicht gefährdet.