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Hallo, für mich stellt sich die Frage wie Rechnungen mit Katalogleistungen an B2B bzw. B2C ab 1.1.2021 nach Grossbritannien auszustellen sind. Muss ich mich in GB registrieren?
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Sehr geehrte Kollegin bzw. Kollege
Ich habe mein Netzwerk aktiviert und von einer Spezialistin für UST die nachfolgende Antwort bekommen
Katalogleistungen B2B nach UK: Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 USTG (Empfängerortprinzip) in UK. Ich gehe davon aus, dass es weiterhin zu einem Übergang der Steuerschuld auf den UK-Empfänger kommt und daher für den österr. Leistungserbringer keine Reg.Pflicht in UK entsteht. Dies wäre allerdings noch aus UK-Sicht zu verifizieren.
Katalogleistung B2C nach UK: Leistungsort gemäß § 3a Abs. 14 USTG ebenfalls in UK, allerdings kein Übergang der Steuerschuld; der österr. Leistungserbringer wird sich in UK registrieren müssen, die Details wären mit einem lokalen Berater in UK abzustimmen. Falls es diesbezüglich Unterstützungsbedarf gibt, stehe ich (Kontakt über office@boeb.at) gerne zur Verfügung.
Angaben ohne Gewähr
MFG Günter Hendrich, BÖB
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Sehr geehrter Herr Hendrich,
danke für die rasche Antwort. Bezüglich Katalogleistungen B2B kann es zu keinem Übergang der Steuerschuld kommen, da ja die UID nicht mehr gültig sind oder liege ich falsch?
MFG Aschenbrenner Herbert
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Wenn UK das endlich bestätigt benötigen sie ein "Certificate of Registration for value added tax", ähnlich unserem Formular U70.
Das läuft dann, wie schon bisher mit vielen anderen Drittstaaten, ohne Registrierung in UK.
Hoffen wir, dass UK das auch so sieht, sonst wird es richtig mühsam.
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Danke für die Info, also gleich wie bisher und auch in der Zwischenzeit?
LG