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Kurzarbeit Verlängerung
#1
Noch eine Frage zu Verlängerung:

Wenn ein Kurzarbeitsprojekt mit Beginn Nov20 jetzt im Jan21 endet und die Kurzarbeit aber fortgesetzt werden möchte, muss das ganze Antragsprozedere komplett neu vollzogen werden? Sozialpartnervereinbarung und alle Beilagen neu? Also quasi alles gleich wie bei der Erstantragstellung, nur dass im AMS-Begeheren  "Verlängerung" anstatt Erstantrag zu wählen ist? 

Und welche Fristen gelten für solche Verlängerungen? 
KUA-Projekt-Ende 31.1. - Frist für Verlängerung der 20.3. - habe ich das richtig interpretiert?

Danke & Lg
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#2
ja muss alles neu mit dem Vermerk Verlängerung im Online Formular beantragt werden

neue SPV, neu online ausgefülltes Begehren

mir wurde seitens des AMS die Auskunft erteilt die Verlängerung vor Ablauf der Kurzarbeit zu beantragen
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#3
Vielen Dank für die Antwort!

Die Verlängerung ab 1.2. scheint jedoch vorerst nur bis 31.3. möglich zu sein (laut Sozialpartnervereinbarung)? Das ganze Prozedere als nur für 2 Monate, nur um dann für ein weiteres einzelnes Monat (April) wieder alles neu zu beantragen? 

Macht es Sinn mit der Verlängerung noch zu warten, in der Hoffnung das man demnächst direkt bis 30.4. (also gleich für 3 Monate) verlängern kann?

Danke und liebe Grüße
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#4
Phase 3 endet mit 31.3.2021.

Wie die Phase 4, die ab 1.4.2021 aussehen wird, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen.

Also durchgehend bis Ende April 2021 beantragen, wird es nicht "spielen".
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#5
Wie sieht es bei der Erweiterung der Kurzarbeit auf zusätzliche Mitarbeiter aus?

Es wurde bereits ein Antrag gestellt. Dieser soll allerdings nun um zusätzliche Mitarbeiter bzw Abteilungen erweitert werden, der Zeitraum bleibt gleich. Muss hier ein neuer Antrag gestellt werden oder kann man den alten Antrag abändern?
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