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Brexit - Änderungen ab 2021 - eine Information von Andreas Walch (www.entsendung.at)
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Brexit  - Änderungen ab 2021 - eine Information von Andreas Walch (www.entsendung.at)

Großbritannien ist mit 1.2.2020 aus der EU ausgetreten. Im Rahmen des Abkommens über den EU-Austritt wurde ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vorgesehen.

https://ec.europa.eu/info/sites/info/fil...eement.pdf

In dieser Zeit galt die EU-VO 883/2004 weiterhin anwendbar. Aufgrund des zu Weihnachten 2020 noch unterzeichneten Abkommens zwischen Großbritannien und der EU kommt es nun doch nicht zu einem kompletten Bruch bei den Personalentsendungen.

Die Regelungen der EU-VO 883/2004 zur Sozialen Sicherheit wurden zu überwiegenden Teil übernommen. Bei der Entsendung muss jedes einzelne EU-Land zustimmen, ob die Entsenderegel (24 Monate Weiterversicherung im Heimatland) anwendbar ist. Österreich hat diese Zustimmung bereits erteilt.

Allerdings ist hier keine Möglichkeit einer Ausnahmevereinbarung (z.B. Verlängerung der Entsendung von 2 auf 5 Jahren) mehr vorgesehen - ausgenommen für Entsendungen, die noch vor dem 31.12.2020 begonnen haben.

Die Regelungen für gewöhnliche Arbeiten in mehreren Staaten wurden aus der EU-VO übernommen.

Die Familienbeihilfe ist jedoch nicht mehr von der Regelung umfasst.

Hinsichtlich der Besteuerung ändert sich durch den EU-Austritt nichts, da das DBA ja eine bilaterale Vereinbarung zwischen Österreich und Großbritannien ist und nichts mit der EU zu tun hat.

Betreffend Visa wurde in dem Abkommen lediglich festgehalten, dass für kurzfristige Aufenthalte (short term visits) keine Visas benötigt werden. Wie dies im Detail aussehen wird, ist erst zu regeln.

http://www.entsendung.at/outbound/index....en-ab-2021
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