26.01.2021, 20:27
Scheinunternehmen festgestellt – Auswirkungen auf die Pflichtversicherung
Kommt es zur rechtskräftigen Feststellung durch das Finanzamt, dass ein Unternehmen als Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG zu qualifizieren ist, so bleibt der Zeitraum einer Beschäftigung eines Dienstnehmers bzw. einer Dienstnehmerin, der zeitlich vor der Rechtskraft dieses Feststellungsbescheides lag, an den die ÖGK gebunden ist, unangetastet.
Für diesen Zeitraum ist nicht möglich, dass die Pflichtversicherung nach § 11 Abs. 7 ASVG erlischt, noch wird ein auftraggebendes Unternehmen für diese Zeit zum fiktiven Dienstgeber.
Details zu diesem ausführlichen VwGH-Erkenntnis finden Sie in WPA 2/2021.
Kommt es zur rechtskräftigen Feststellung durch das Finanzamt, dass ein Unternehmen als Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG zu qualifizieren ist, so bleibt der Zeitraum einer Beschäftigung eines Dienstnehmers bzw. einer Dienstnehmerin, der zeitlich vor der Rechtskraft dieses Feststellungsbescheides lag, an den die ÖGK gebunden ist, unangetastet.
Für diesen Zeitraum ist nicht möglich, dass die Pflichtversicherung nach § 11 Abs. 7 ASVG erlischt, noch wird ein auftraggebendes Unternehmen für diese Zeit zum fiktiven Dienstgeber.
Details zu diesem ausführlichen VwGH-Erkenntnis finden Sie in WPA 2/2021.