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Kurzarbeit und Erhöhung der Stunden
#1
Lieber Herr Kurzböck,

bitte um Hilfestellung betreffend ff Fragen:

1) Mitarbeiter in Kurzarbeit - wird aufgrund persönlicher Gründe in eine "niedrigere" Beschäftigungsgruppe - höhere Tätigkeit kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden - umgestuft und bekäme dann ein niedrigeres Gehalt. Wie wirkt sich das auf Abrechnung der KUA Beihilfe und Gehaltsabrechung aus? Soll mit der Umstufung bis Ende KUA gewartet werden?

2) Erhöhung des Beschäftigungsausmaß von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, anstatt 20 Stunden sollen aufgrund Ausfall eines langfristig erkrankten Mitarbeiters aufgestockt werden. Wie wirkt sich Erhöhung des Gehalts auf Beihilfenabrechnung und Gehaltsabrechnung aus?

Vielen Dank
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#2
zu Frage 1: Für die Lohnabrechnung handelt es sich um eine negative Dynamisierung. Das bedeutet, dass "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" sinkt und damit ein geringeres Mindestbruttoentgelt ab diesem Zeitpunkt herauskommt. Bei der Beihilfe ändert sich aus diesem Titel aber nichts. Diese Information habe ich auch im Kurzarbeits-Leitfaden des BMAFJ genauso gegeben.

zu Frage 2: Kommt es während der Kurzarbeit zu einer nicht gesetzlich geregelten Erhöhung der Normalarbeitszeit, so ändert sich das Brutto vor Kurzarbeit nicht. Durch die Mehrleistung allerdings sinkt die Kurzarbeitsunterstützung. Was in diesem Fall mit der Beihilfe los ist, finden Sie ausführlich in der Ausgabe Nr. 14/2020, Artikel Nr. 304/2020 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell beschrieben.
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#3
Danke
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