27.01.2021, 10:23
Lieber Herr Kurzböck,
bitte um Hilfestellung betreffend ff Fragen:
1) Mitarbeiter in Kurzarbeit - wird aufgrund persönlicher Gründe in eine "niedrigere" Beschäftigungsgruppe - höhere Tätigkeit kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden - umgestuft und bekäme dann ein niedrigeres Gehalt. Wie wirkt sich das auf Abrechnung der KUA Beihilfe und Gehaltsabrechung aus? Soll mit der Umstufung bis Ende KUA gewartet werden?
2) Erhöhung des Beschäftigungsausmaß von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, anstatt 20 Stunden sollen aufgrund Ausfall eines langfristig erkrankten Mitarbeiters aufgestockt werden. Wie wirkt sich Erhöhung des Gehalts auf Beihilfenabrechnung und Gehaltsabrechnung aus?
Vielen Dank
bitte um Hilfestellung betreffend ff Fragen:
1) Mitarbeiter in Kurzarbeit - wird aufgrund persönlicher Gründe in eine "niedrigere" Beschäftigungsgruppe - höhere Tätigkeit kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden - umgestuft und bekäme dann ein niedrigeres Gehalt. Wie wirkt sich das auf Abrechnung der KUA Beihilfe und Gehaltsabrechung aus? Soll mit der Umstufung bis Ende KUA gewartet werden?
2) Erhöhung des Beschäftigungsausmaß von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, anstatt 20 Stunden sollen aufgrund Ausfall eines langfristig erkrankten Mitarbeiters aufgestockt werden. Wie wirkt sich Erhöhung des Gehalts auf Beihilfenabrechnung und Gehaltsabrechnung aus?
Vielen Dank