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Kurzarbeit Mindestarbeitszeit
#1
Guten Morgen!

Bitte um Eure Hilfe:

Gastro, Kurzarbeit Nov,Dez,Jan und Lockdownbedingt nun insgesamt für alle 3 Monate 0% Arbeitszeit 

1. Jetzt im Jänner muss die Mindestarbeitszeit von 3 x 10%  trotzdem abgerechnet werden? oder gibt es für Dauer-Lockdown betroffene Unternehmen irgendeine Ausnahmeregelung? 
2. Können die 30% auch als Urlaubskonsum abgerechnet werden?

Danke und lg
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#2
zu Frage 1: 

wenn die Unterschreitung der 30 % genehmigt wurde (also mindestens 10 % im Durchschnitt erbracht werden müssten), so dürfen Lock-down-Branchen (wie zB die Gastronomie) diese 10 % auch unterschreiten. Das steht in der AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeit und auch in § 37b AMSG.

zu Frage 2:

Ja, definitiv. Urlaubsstunden werden wie geleistete Arbeitsstunden gewertet. Das AMS verwaltet jedoch in erster Linie die maximal zulässigen Ausfallstunden. Weitere Details dazu habe ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, Seite 51 beschrieben.
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#3
darf ich eine Frage hinten anstellen

sollte jetzt verlängert werden bis zum 31.03.21
somit würde ein Durchführungsbericht für den Zeitraum 01.11. bis inkl Verlängerung 31.03. reichen oder?

danke
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#4
Ja, da das Projekt ja nicht beendet wurde.
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#5
Dann darf man tatsächlich für den gesamten Zeitraum der Kurzarbeit 100% Ausfallstunden abrechnen?  (unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen natürlich)

Danke & Lg
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#6
Man darf die 90 % Ausfallszeit überschreiten.

Ob das auch bedeutet, dass für den gesamten Zeitraum 100 % akzeptiert werden, könnte ich mir durchaus vorstellen, kann ich aber im Augenblick nicht garantieren.

Die AMS-Kurzarbeitsverwaltung ist ja immer für eine Überraschung gut. Soweit ich weiß, soll es aber auch in diese Richtung gehen können, dass man für die Dauer des Lockdown jedenfalls 100 % Ausfall haben kann, in Bezug auf eine allenfalls restliche Zeit sollte aber dann jeweils das Ausmaß die 90 % an Ausfallszeit nicht überschreiten.

Weitere Infos dazu erhalten Sie direkt beim zuständigen AMS.
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#7
Ich hab heute deswegen auch nochmals extra beim AMS eine Anfrage gestellt

Gastro Lockdown seit November
November, Dezember, Jänner 100% Ausfall
wahrscheinlich auch Februar und März mit 100% Ausfall

Frage an das AMS
ist dies möglich, dass 3 Monate Lockdown mit 100% tatsächlichem Ausfall abgerechnet werden kann - ohne Auswirkungen wie zB ein Verlust der Beihilfe weil die beantragte Mindestarbeitszeit von 10% nicht erreicht wird - und auch in der Verlängerung bis 31.03. die 10% nicht erreicht werden

Antwort.
bitte rechnen sie die tatsächlichen Ausfallstunden ab, sobal die beantragten Ausfallstunden nicht reichen wird dem konkret nachgegangen.
es soll wohl möglich sein für den ganzen Lockdown 100% Ausfall zu melden, konkret haben wir aber noch keine Infos dazu

tja - hmmm - also ganz sicher hört sich das für mich nicht wirklich an
also mal 100% Ausfall melden und hoffen das die das hinbekommen
oder zur Sicherheit die 10% im Kurzarbeitszeitraum als geleistet abrechnen
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#8
Nein, das kommt schon so. Keine Sorge.
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#9
also ich habe jetzt 2 3 Fälle wo wirklich 0% Arbeitsleistung in den Lockdowns November bis Jänner anfallen


das AMS sendet hier die Nachricht retour, dass der Förderbetrag überschritten ist
bitte um Kontrolle und Berichtigung der Abrechnung


habe retour geschrieben, dass es möglich sein soll, während des Lockdowns die 10% zu unterschreiten
mal schauen ob noch was kommt
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#10
Hallo Daniel!

Darf ich nachfragen wie es in Ihrem Fall weiterging? Wurde es letztendlich nun so akzeptiert?

Ich bekomme nun auch erste Rückmeldungen, dass die ursprüngliche Fördersumme überschritten wurde und es wird um eine Stellungnahme gebeten warum das so ist.

Wie habt Ihr das gelöst? Genügt es hier kurz daran zu erinnern, dass die Gastro seit Nov geschlossen ist und weiterhin geschlossen bleibt? Ist es ein Thema das bzw. warum kein Urlaubskonsum abgerechnet werden konnte? 

Danke und lg
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