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Kurzarbeit - Korrektur von Fehlern in der Abrechnung
#1
Ich habe im Monat Dezember einen Fehler in der Abrechnung entdeckt, und zwar habe ich irrtümlich die aufgrund des Trinkgeldersatzes erhöhte Bemessungsgrundlage vom November auch für Dezember übernommen. Somit ist pro Dienstnehmer die Bemessungsgrundlage für die Beihilfe irrtümlich um jeweils 80,- zu hoch.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Korrektur von Abrechnungen? 


Was würdet Ihr tun?
Im darauffolgenden Monat um diesen Betrag kürzen?
Oder es einfach dabei belassen? 

danke & lg
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#2
du kannst lt. AMS bis zur Eindabrechnung des gesamten KUA Zeitraums noch jeden Monat getrennt nochmal bearbeiten und entsprechend die Korrektur absenden.
Lg, Jutta
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#3
Alles klar, Danke!
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