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05.02.2021, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2021, 10:54 von Walpurga Wendl.)
In welcher Kennzahl wird die abgabenfreie Corona-Prämie (bis EUR 3.000,00) eingetragen?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
Kennzahl am Lohnzettel meinte ich.
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Laut Elda-Softwarehersteller Meeting 2020:
Zulagen und Bonuszahlungen auf Grund der Covid-19-Krise - § 124b Z 350 EStG 1988
• Für steuerfreie Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 gibt es kein eigenes Feld auf dem L16
• Diese Zahlungen sind im Lohnzettel in KZ 210 und in der KZ 243 sowie der Vorkolonne zu KZ 243 unter „sonstige steuerfreie Bezüge“ zu erfassen.
Schöne Grüße,
a.s