03.03.2021, 15:44
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
habe folgendes Problem – Obmann und Obmann -Stellvertreter sollen eine Funktionsentschädigung in Höhe von jährlich ( € 7.200,--für Obmann [hat keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit] u. Obmann-Stv. € 3.600,--[bezieht aus anderem Titel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit]) erhalten.
Es handelt sich um eine im Firmenbuch eingetragene Genossenschaft.
Wie kann hier diese Entschädigung ausbezahlt werden? Sollte für die Genossenschaft die günstigste Auszahlung gewählt werden!
1. Freies Dienstverhältnis ?? -
Wäre für die Genossenschaft am Einfachsten – da hier kein Arbeitszeitgesetz (keine Stundenaufzeichnungen, usw.)
Ist der Obmann weisungsgebunden gegenüber dem Vorstand ?? Gibt´s hier schon Judikatur dazu??
Besteht die Gefahr, dass bei einer eventuellen Prüfung – dieses freie Dienstverhältnis in ein normales Dienstverhältnis umgewandelt wird??
2. Neue Selbständige ??
Oder gehören diese doch zu den neuen Selbständigen – hier wäre für den Obmann-Stellvertreter die gesamte Entschädigung SV-pflichtig ! (GSVG!)
Sind die Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen ??
Weiß hier jemand mehr ??
Herzlichen Dank für Eure Hinweise
Berni
habe folgendes Problem – Obmann und Obmann -Stellvertreter sollen eine Funktionsentschädigung in Höhe von jährlich ( € 7.200,--für Obmann [hat keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit] u. Obmann-Stv. € 3.600,--[bezieht aus anderem Titel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit]) erhalten.
Es handelt sich um eine im Firmenbuch eingetragene Genossenschaft.
Wie kann hier diese Entschädigung ausbezahlt werden? Sollte für die Genossenschaft die günstigste Auszahlung gewählt werden!
1. Freies Dienstverhältnis ?? -
Wäre für die Genossenschaft am Einfachsten – da hier kein Arbeitszeitgesetz (keine Stundenaufzeichnungen, usw.)
Ist der Obmann weisungsgebunden gegenüber dem Vorstand ?? Gibt´s hier schon Judikatur dazu??
Besteht die Gefahr, dass bei einer eventuellen Prüfung – dieses freie Dienstverhältnis in ein normales Dienstverhältnis umgewandelt wird??
2. Neue Selbständige ??
Oder gehören diese doch zu den neuen Selbständigen – hier wäre für den Obmann-Stellvertreter die gesamte Entschädigung SV-pflichtig ! (GSVG!)
Sind die Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen ??
Weiß hier jemand mehr ??
Herzlichen Dank für Eure Hinweise
Berni