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Potenitell zu leistende Arbeitsstunden in Kurzarbeit
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Ich bin mir unsicher bei der Berechnung der zu leistenden Arbeitsstunden bei einer Reduzierung auf 10% sowie bei der Eingabe in der AMS Maske für die Abrechnung.
 
Die Gesamtarbeitszeit im Jänner beträgt 160,50 Stunden welche ich eintrage, die Stunden die normalerweise ohne KUA gearbeitet worden wären.
Weiters trage ich die beiden Feiertage mit 13,5 Stunden ein und es errechnen sich 147 potentiell zu leistende Stunden. 
Sind die zu leistenden 10% trotzdem von den 160,05 also 16,05 Stunden zu berechnen oder werden diese durch die Feiertage (wird normalerweise nie gearbeitet) gekürzt und es sind nur 14,7 Stunden zu leisten? 

Meine zweite Frage wäre wie verhält es sich wenn der Mitarbeiter Urlaub konsumiert? Wird der Urlaub auf die zu leistenden 10% angerechnet? Der Urlaub beträgt 31,5 Stunden müsste ich hier 10% also 3,15 als geleistet annehmen oder die vollen 31,5? Bei voller Anrechnung wären die 10% für den Jänner damit erfüllt und der Mitarbeiter müsste keine weiteren Stunden erbringen. 

Ich wäre für eure Unterstützung sehr dankbar.
Lg.
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#2
Zu beiden Fragen finden Sie in meinem Kurzarbeits-ABC, das ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020 veröffentlicht habe, auf der Seite 48 und 49 die entsprechenden Hinweise, die Ihnen weiterhelfen sollten.
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#3
Danke für den Hinweis.

D.h. die Normalarbeitszeit für Jänner beträgt somit 147 Stunden (abzgl. Feiertag) und es müssen 14,7 Stunden mindestens geleistet werden.  Darauf angerechnet werden 3,15 Stunden (10% von den Urlaubsstunden). Der Mitarbeiter muss 11,55 Stunden arbeiten. Die 10% Mindestarbeitszeit ist damit erfüllt.

Sehe ich das so richtig? 

Danke für eine kurze Rückmeldung.
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#4
Das AMS beurteilt nicht die Arbeitsstunden (also die 10 %), sondern die Ausfallstunden (also die 90 %).

Somit muss man die Normalstunden des relevanten Monats ermitteln, die "möglich sind", wenn es keine Kurzarbeit gäbe und von dieser Stundensumme jene Stunden in Abzug bringen, die auf Feiertage entfallen würden (oder "von Haus aus" diese reduzierte Stundenzahl heranziehen) und auch die auf Urlaubstage entfallenden Stunden in Abzug bringen (ebenso auf Basis jenes Beschäftigungszeitausmaßes, das vor der Kurzarbeit galt) ==> Basis 1. Davon wiederum ziehen Sie die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab, was zu Basis 2 führt. Basis 2 darf maximal 90 % von Basis 1 ausmachen. Den Rest finden Sie dann in der beschriebenen Ausgabe.
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#5
Vielen Dank für die verständliche Erklärung, kenne mich jetzt aus !
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