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Nicht korrekte Nutzung des elektronischen Arbeitszeitsystems durch langjährigen Mitar
#1
Nicht korrekte Nutzung des elektronischen Arbeitszeitsystems durch langjährigen Mitarbeiter – Entlassung ungerechtfertigt
 
OGH 9 ObA 116/20d vom 17. Dezember 2020
 
§ 27 Z 4 AngG
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Empfand es ein Angestellter als „mühsam“, den vorgesehenen neuen Software-Terminal in Bezug das neu installierte Arbeitszeitsystem zu benützen und trug er daher manuell schon im Voraus Arbeitszeiten ein, die ihm jedoch keine Vorteile in Form von nicht erbrachten längeren Arbeitszeiten einbrachten, sondern - im Gegenteil - eher „Nachteile“, weil er häufig längere Arbeitszeiten leistete, als „er schrieb“, so kann in Anbetracht von 38 Dienstjahren, in denen es sonst überhaupt keine Beanstandungen gab, lag weder der Entlassungsgrund der „Vertrauensunwürdigkeit“ noch jener der „beharrlicher Pflichtenvernachlässigung“ vor.
2.   Zwar bewirkte das Verhalten des Angestellten eine gewisse Erschütterung des Vertrauens des Arbeitgebers in den Angestellten, jedoch hätte im vorliegenden Fall eine Ermahnung bzw. Aufforderung zur pflichtgemäßen Nutzung des Arbeitszeitsystems ausgereicht bzw. wäre eine Beschäftigung bis zum Ende der Dienstgeberkündigungsfrist zumutbar gewesen.
3.   Die fristlose Entlassung war daher nicht gerechtfertigt.
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