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Altersteilzeit
#1
Liebe Kollegen,

gibt es Spezialisten zum Thema Altersteilzeit?

Konkret habe ich die Frage gestellt bekommen wie hoch nun ein Mitarbeiter angemeldet sein muss, damit dieser in der Altersteilzeit dann Euro 2.000 netto bekommt. 

Gibt es Kolleg(inn)en, die mir hier unter die Arme greifen können?  Rolleyes

LG

Alex
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#2
Das muss man sich im Einzelfall ausrechnen.

Ein "netto" ist immer relativ und lässt sich hier im Forum leider nicht im Detail klären, ohne, dass wir den Fall ganz im Detail erörtern.

Jedenfalls wird vom Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Antritt der Altersteilzeit grundsätzlich ausgegangen. 

Dann kommt es darauf an, auf welches Arbeitszeitniveau geplant ist, abzusenken.

Zwischen dem dann gebührenden Teilzeitentgelt (das auch eine kleine Wissenschaft ist) und dem ursprünglichen durchschnittlichen Entgelt liegt dann der Lohnausfall, der zu 50 % als Lohnausgleich zu bezahlen ist.

Schließlich muss man noch ein paar persönliche Dinge klären, um zu wissen, in welchem Ausmaß  SV und Lohnsteuer in Abzug zu bringen sind.

Also: das ist eher eine Coaching-Angelegenheit, sonst wird es zu 08/15-mäßig.
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#3
Sg. Hr. Kurzböck, sie haben mir soeben Coaching abgelehnt. Können Sie mir jemanden nennen, der mir helfen kann?
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#4
Leider ein. Zumindest niemanden, den ich kenne.
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#5
Die Frage scheint das "Brutto vor Altersteilzeit" zu meinen, ist aber ungenau gestellt.
Für einen ganz konkreten Fall könnte man unter ganz spezifischen Annahmen (etwa: exakt 50% AZ Reduktion) mit hohem Aufwand eine Simulationsrechnung erstellen.

Wenn es "nur" um die Größenordnung geht, könnte man als "Zwischenstation" für das eigenständige Denken einen Wert des Brutto-Netto-Rechners verwenden, der in der einfachsten Form (u.a. ohne PP, Sachbezug, Fabo+, Freibetrag ...) EUR 2.920,75 brutto für EUR 2000 Netto ergibt.

Wenn man nun "statisch" annimmt, dass dieser Betrag 75% des "Brutto vor ATZ" beträgt, weil das gewählte ATZ-Modell eine 50%ige Reduktion vorsieht, so kommt man auf EUR 3.894,33 als "Ausgangsbrutto".

So würde ich antworten, wenn mir bei einer Lohnverrechnerprüfung diese Frage gestellt würde - der Rest der Antwort wären "disclaimer", weil jeder ATZ-Fall anders ist ...
Und Fälle vorstellbar sind, in denen selbst bei extremster Ausgestaltung des ATZ-Modells EUR 2000 netto nicht erreicht werden können (insb. wenn das Ausgangsbrutto zu niedrig ist, um selbst bei nur 40%iger AZ-Reduktion noch auf EUR 2000 netto in der ATZ zu kommen).
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