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Kurzarbeit/Ausfallstunden
#1
Hallo,

wir haben bei einem Klienten seit Jänner 2021 KUA, seit Jänner ist die Arbeitszeit bei einer DN auf 38,5h/Woche statt bis Dez. 2020 30h/Woche erhöht. Was nehmen wir als Bemessungsgrundlage bei KUA Unterstützung und KUA Beihilfe? Die Änderung der Arbeitszeit wurde schon im Sommer beschlossen. Ausfallszeiten Berechnung: von 38,5 oder 30 Std. NAZ?

Wir haben auch schon so oft über das eAMS Konto versucht einen Kontakt (Hinterlegung der Telefonnummer mit der Bitte um Rückruf) aufzubauen zur Buchhaltungsagentur, um diverse Ansichten zu bereinigen bzw besprechen. Aber es kommt keine Aktivität diesbezüglich um Dinge und Anschauungen zu klären. Gibt es da irgendwelche Kontaktmöglichkeiten, da uns zwei Fälle der KUA beanstandet wurden die aber trotz der KV Erhöhung im Jänner korrekt sind.

Vielen Dank.

Heidemarie
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#2
Für die Beihilfe nehmen Sie das Brutto aus Dezember 2020 oder für die Zeit von Oktober bis Dezember 2020, wenn schwankende Leistungen dabei waren (in Bezug auf die schwankenden Leistungen).

Was die Lohnverrechnung betrifft, so geht man ebenfalls mal von den eben genannten Werten aus, rechnet aber dann dieses Brutto vor Kurzarbeit auf 38,5 Stunden um (also dividiert durch 30, multipliziert mit 38,5 Stunden) und ermittelt ab dem Zeitpunkt der Umstellung das neue Mindestbruttoentgelt.

Dadurch ergibt sich leider ein Förderloch. Sie können allerdings das "Beihilfenbrutto vor Kurzarbeit" auch erhöhen, aber um maximal 5 %.
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#3
(07.04.2021, 15:59)Wilhelm Kurzböck - WIKU schrieb: Für die Beihilfe nehmen Sie das Brutto aus Dezember 2020 oder für die Zeit von Oktober bis Dezember 2020, wenn schwankende Leistungen dabei waren (in Bezug auf die schwankenden Leistungen).

Was die Lohnverrechnung betrifft, so geht man ebenfalls mal von den eben genannten Werten aus, rechnet aber dann dieses Brutto vor Kurzarbeit auf 38,5 Stunden um (also dividiert durch 30, multipliziert mit 38,5 Stunden) und ermittelt ab dem Zeitpunkt der Umstellung das neue Mindestbruttoentgelt.

Dadurch ergibt sich leider ein Förderloch. Sie können allerdings das "Beihilfenbrutto vor Kurzarbeit" auch erhöhen, aber um maximal 5 %.
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
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