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Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung
#1
Es ist ja so, wenn man neben einem vollversicherten Dienstverhältnis gleichzeitig noch ein geringfügiges Dienstverhältnis hat, dann im nächsten Jahr eine Nachzahlung bei der GKK bekommt.
Wie ist das, wenn das Hauptdienstverhältnis bei der BVA ist und das geringfügige bei der NÖGKK. Ist das dann nicht so?
Ein Klient von mir hat nämlich noch nie etwas vorgeschrieben bekommen (weder von der BVA noch von der NÖGKK).
Danke!
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#2
Die nachträgliche Vorschreibung von Vollversicherungsbeiträgen trotz geringfügiger Beschäftigung beim Versicherten erfolgt dann, wenn beide Beschäftigungen nach dem ASVG zu beurteilen sind.

Ist zB das eine Dienstverhältnis dem B-KUVG und das andere (geringfügig) dem ASVG, so unterbleibt eine Zusammenrechnung.
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