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Förderung Altersteilzeit durch das AMS
#1
Ich arbeite ja in einer Steuerberatungskanzlei.
Bei einem Klienten ist meinen Kollegen in der Lohnverrechnung ein Fehler passiert.

Es wurde für einen Mitarbeiter die ATZ beantragt und vom AMS gefördert.

Der Mitarbeiter ist aber ein halbes Jahr bevor die ATZ geendet hat in die Pension gegangen.
Dies wurde dem AMS nicht mitgeteilt und daher hat das AMS das halbe Jahr weiterbezahlt.

Der Mitarbeiter ist im September 2017 in Pension gegangen.

Welche Rechtsfolgen kann das für den Klienten und die Kanzlei haben?
Welche Schritte sollte man jetzt unternehmen?

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger
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#2
Ich würde an Ihrer Stelle die Sache dem AMS gegenüber offenlegen und auf das Versehen hinweisen.

Dann nämlich wird es wohl lediglich zur Rückzahlungsverpflichtung durch den Dienstgeber kommen.

Ich denke nicht, dass das AMS weitere Schritte unternehmen wird.

Diese könnte es gegebenenfalls dann einleiten, wenn man im Zuge eines Datenabgleichs draufkommt, dass über einen sehr langen Zeitraum eine Förderung gewährt wurde, die gar nicht zugestanden ist, weil eine Meldepflichtverletzung begangen worden ist.

Daher auch ein Entschuldigungsschreiben an das AMS senden mit der Bitte, von weiteren Sanktionen, die über die Rückzahlung des zu Unrecht Empfangenen hinausgehen, abzusehen.
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