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vorzeitiger Austritt aus der Kurzarbeit
#1
Guten Tag liebe Kollegen

kurze Frage zur Beendingung der Kurzarbeit
Phase 4 - 01.04. bis 30.06.

für ein Dienstnehmer soll die Kurzarbeit per 31.05. enden.
Im Juni soll der Dienstnehmer das normale Entgelt beziehen, nicht mehr das Mindestbrutto

laut AMS ist keine separate Meldung dafür notwendig, er soll einfach nicht mehr angeführt werden

Meldung seiten des AMS:
bei Monaten in der besagter Mitarbeiter keine Ausfallstunden mehr hat, muss er in der Abrechnungsdatei nicht mehr angeführt werden.

meine Sicht:
so bleibt der Dienstnehmer in Kurzarbeit.
solange der Dienstnehmer in Kurzarbeit ist, kann ich nicht das normale Entgelt abrechnen, sondern immer
nur das Mindestbrutto - auch wenn voll gearbeitet wird oder?!
auch wird es dann in der Durchrechnung der drei Monate eng mit der maximalen möglichen Arbeitszeit

bin ich hier jetzt falsch Unterwegs

danke Euch
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#2
Wenn ich im Programm 0 Ausfallstunden eingebe deaktiviert mir das Programm ganz automatisch das reduzierte Kurzarbeitsnetto und berechnet einen vollen Lohn.
Bislang war es doch so, dass bei einer Arbeitsleistung von 100% in einem Monat für diesen Monat auch 100% des Entgeltes zu leisten sind, auch wenn das Kurzarbeitsprojekt noch läuft. 

Laut aktueller Bundesrichtlinie (Version vom 1.4.2021, Seite 10) gilt das wohl auch nach wie vor:

"Sobald das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttoentgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (einschließlich angeordneter Aus- und Weiterbildungszeit) höher ist als das Bruttoentgelt, welches sich aus der Nettoersatzrate ergibt, gebührt in diesem Monat das Bruttoentgelt für die geleistete Arbeitszeit"
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