20.05.2021, 14:12
Wenn ein Arbeitgeber seine Dienstnehmer im Betrieb verpflegt (Mittagstisch), ist das abgabenfrei zu behandeln.
Wenn der Arbeitgeber ein Gastronomiebetrieb ist, muss trotzdem noch immer für das Mittagessen ein Sachbezug in Höhe von 30 % von 196,20 (volle freie Station) angesetzt werden?
Ist das korrekt?
Wenn der Arbeitgeber ein Gastronomiebetrieb ist, muss trotzdem noch immer für das Mittagessen ein Sachbezug in Höhe von 30 % von 196,20 (volle freie Station) angesetzt werden?
Ist das korrekt?