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Zwischensteuer
#1
In einer Privatstiftung gibt es mehrere Verrechnungskonten zB vom Stifter oder verbundenen Unternehmen. Hier sind sowohl Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten verbucht.
Diese Verrechnungskonten werden alle verzinst.

a) Ist hierfür grundsätzlich eine Zwischensteuer zu berechnen (so wie von den Bankzinserträgen)?

b) Falls ja, können die Zinsaufwendungen und Zinserträge dieser Verrechnungskonten gegenverrechnet werden und ist dann nur noch von eventuell übrigbleibenden Zinserträgen die Zwischensteuer zu rechnen?
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#2
Zinserträge aus Privatdarlehen unterliegen nicht der Zwischensteuer.

Verrechnungskosten sind bei GmbH-Gesellschaftern zum "heißen Eisen" geworden. Bei Stiftungen sehe ich je nach Fallkonstellation noch größere Risiken. Ist der Stifter auch Begünstigter? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für diese Darlehen? etc.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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