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Klarna
#1
Werte Kollegen! Hallo Forum!

Wie verbucht ihr Klarna (= schwedischer Zahlungsabwickler) Transaktionsgebühren bei herkömmlichen inländischen Unternehmen mit gültiger UID-Nummer? Und warum bzw. auf welcher Grundlage?
Reverse Charge mit 0% und 0% oder mit 20% und 20%?

Die Sache wird auch dadurch erschwert, dass selbst im Inland die diversen Anbieter ihre Gebühren entweder mit 0% oder 20% verrechnen...

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)!
Lieben Gruß, Michael.
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#2
Hallo Forum!

Oder hat jemand eine Ahnung von wo/von wem ich diesbezüglich eine Lösung erfragen kann?
Oder gibt es die eine und einzige Lösung gar nicht...?

Danke. LG, Michael.
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#3
Hallo Michael
Ich habe einen Fachexperten dazu befragt und die nachfolgende Antwort bekommen, leider kenne ich selbst auch nicht das Geschäftsmodell von Klarna (ist es so etwas wie bei Wirecard?):

KK: Ich kann dazu keine genaue Auskunft gegen weil ich das Geschäftsmodell von Klarna nicht genau kenne!

 
Nur so viel zum Grundsätzlichen:
 
Gemäß § 6 Abs. 1 z. 8 c sind die Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen, unecht steuerfrei!
 
Soweit eine Forderungseintreibung durch Klarna erfolgt und dafür Gebühren verrechnet werden, sind diese nach meiner Meinung steuerpflichtig 20%! Daher Übergang der Steuerschuld – RCS-Besteuerung beim leistungsempfangenden Unternehmer


Angaben ohne Gewähr!

Günter Hendrich
BÖB und NÖBBC
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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