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Familienbonus PLUS ist „unterhaltsneutral“
#1
Erhöht der Familienbonus PLUS eine allfällige Unterhaltsbemessungsgrundlage?

Der Oberste Gerichtshof entschied dazu, dass dies nicht der Fall wäre (OGH 1 Ob 155/20f vom 2. März 2021).

Der Familienbonus PLUS – so das Höchstgericht – stellt den ersten Absetzbetrag dar, der von der unter Anwendung des Einkommenssteuertarifs errechneten Steuer abgezogen wird und dient einfach dazu, das „Unterhaltseinkommen“ steuerfrei zu stellen.

Als zweckbestimmte steuerliche Entlastung handelt es sich nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil, sodass er auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigen Ehegatten nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen ist. 

Er bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral. Was die Lohnpfändung betrifft, so ist der Familienbonus PLUS NICHT aus der Pfändungsbemessungsgrundlage auszuscheiden (erhöht also insoweit das pfändungsrelevante NETTO).

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...zurechnen/
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