29.07.2021, 15:33
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 9/2021
Unternehmen, welche die Erbringung von Bauleistungen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergeben, sind an die AuftraggeberInnenhaftung (AGH) gebunden.
Alles Wissenswerte zur AGH finden Sie im nachstehenden Artikel:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Unternehmen, welche die Erbringung von Bauleistungen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergeben, sind an die AuftraggeberInnenhaftung (AGH) gebunden.
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