30.08.2021, 11:10
Liebe Forum-Teilnehmer,
ich bin gerade verwirrt und brauche deshalb eine kurze Aufklärung:
Geringfügig Beschäftigte sind doch grundsätzlich nur unfallversichert. Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt fallen nicht an.
Das Thema Dienstgeberabgabe ist mir klar.
Meine Frage bezieht sich auf Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt:
Sind geringfügig Beschäftigte immer DB, DZ und KommSt befreit, da sie ja keine Lohnsteuer zahlen, oder müssen Sie in die Lohnsumme von Euro 1.460,- eingerechnet werden. Wird die Grenze überschritten (zB 1 geringfügiger DN und 1 Vollzeit-DN), muss dann auch für den geringfügigen DN DB, DZ und KommSt bezahlt werden?
Bitte um kurze Aufklärung. Herzlichen Dank!!
lG, Manuela
ich bin gerade verwirrt und brauche deshalb eine kurze Aufklärung:
Geringfügig Beschäftigte sind doch grundsätzlich nur unfallversichert. Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt fallen nicht an.
Das Thema Dienstgeberabgabe ist mir klar.
Meine Frage bezieht sich auf Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt:
Sind geringfügig Beschäftigte immer DB, DZ und KommSt befreit, da sie ja keine Lohnsteuer zahlen, oder müssen Sie in die Lohnsumme von Euro 1.460,- eingerechnet werden. Wird die Grenze überschritten (zB 1 geringfügiger DN und 1 Vollzeit-DN), muss dann auch für den geringfügigen DN DB, DZ und KommSt bezahlt werden?
Bitte um kurze Aufklärung. Herzlichen Dank!!
lG, Manuela