01.09.2021, 10:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeiter wurde am 19.07.21 gekündigt.
Er hat Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung.
Kündigungsentschädigung von 20.07.-02.08.
(Urlaubsersatzleistung von 03.08-25.08.)
Meine Frage dazu: Sind Kündigungsentschädigungen im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen?
Muss ich die Kündigungsentschädigung aliquotieren?
also von 20.07.-31.07. im Juli abrechnen
und vom 01.-02.08. im August abrechnen?
Oder die gesamte Kündigungsentschädigung im August abrechnen?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Ne
ein Arbeiter wurde am 19.07.21 gekündigt.
Er hat Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung.
Kündigungsentschädigung von 20.07.-02.08.
(Urlaubsersatzleistung von 03.08-25.08.)
Meine Frage dazu: Sind Kündigungsentschädigungen im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen?
Muss ich die Kündigungsentschädigung aliquotieren?
also von 20.07.-31.07. im Juli abrechnen
und vom 01.-02.08. im August abrechnen?
Oder die gesamte Kündigungsentschädigung im August abrechnen?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Ne