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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 40/2021
#1
A) Bäckereigewerbe - KV-Abschluss per 1.10.2021

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie alle Zulagen um + 2,11 %.

Die Lehrlingseinkommen konnten um + 2,30 % angehoben werden.

Zudem konnten die „AushelferInnen“ ersatzlos gestrichen werden

Vereinbarung eines Zusatz-KV’s über Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten und von Umkleidezeiten.


B) Fußpflege, Kosmetik, Massage - KV-Abschluss per 1.10.2021 (gültig bis 31.5.2023)

Bundesweit einheitlicher Kollektivvertrag

Anrechnung von Vordienstzeiten von bis zu fünf Jahren

Mehrfachqualifikation: 40 Euro monatlich mehr bei zwei ausgeübten Tätigkeiten

Zuschlag in Höhe von 25 Prozent für Normalarbeitsstunden am Sonntag

Lehrlinge mit 1. Jänner 2022 in eigenem KV anstatt im KV für FriseurInnen


C) Großbäcker / Brotindustrie - KV-Abschluss per 1.10.2021

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um durchschnittlich 2,11 % angehoben.

Prozentuelle Erhöhung der Lehrlingseinkommen laut RKV.

Zudem wurden alle Zulagen laut Lohnvertrag um 2,11 % erhöht.
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