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Behindertenausgleichstaxe und fallweise Beschäftigte
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten bezüglich der Behindertenausgleichstaxe.
wenn im Betrieb 20 Dienstnehmer*innen beschäftigt sind und ich zusätzlich in einem Kalendermonat eine fallweise beschäftigte Person an 8 Tagen angemeldet habe, zählt das dann insgesamt als 21 Dienstnehmer*innen? 
Oder wird bei Fallweisen jedes einzelne Dienstverhältnis gezählt, d.h. 28 Beschäftigungsverhältnisse (>25) -> Behindertenausgleichstaxe für diesen Kalendermonat fällig?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Neissl
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#2
Entscheidend ist, ob der bzw. die fallweise Beschäftigte am Monatsersten bei der ÖGK "gemeldet" ist oder nicht.

Falls "ja", zählt er oder sie und falls "nein", dann nicht.

Das kann somit pro Kalendermonat variieren.
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