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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
ist eine Überstundenpauschale wie ein normaler Lohnbestandteil immer als Sonderzahlung abzugelten?
Vielen DANK für Ihre Antwort.
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Die Frage verstehe ich - offen gestanden - leider nicht ganz.
Kann sein, dass Sie mit der Frage meinten, ob man eine Überstundenpauschale in die Basis zur Berechnung von Sonderzahlungen einbeziehen muss oder ob sie ausgespart bleiben kann.
Diese Frage ist abhängig vom kollektivvertraglichen Sonderzahlungsbegriff und kann daher nicht allgemein beantwortet werden.
Allerdings ist hier eher keine Einbeziehung vorzunehmen wenn zB das "Gehalt" als Basis vom Kollektivvertrag genannt wird.
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KV Arbeiter Gastronomie zB:
2.000.- Bruttolohn (12x)
500.- Überstundenpauschale (12x)
Sonderzahlungen:
2x 2.000.-
oder
2x 2.500.- ??
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Wenn es um den Arbeiter-KV der Gastronomie geht, so gilt, dass im Falle einer höheren Istentlohnung höchstens KV-Lohn x 1,15 als Sonderzahlungsbasis heranzuziehen ist.
Ist der Landes-KV von Wien gemeint, dann sind es € 2.000,00, weil dort die Beschränkung KV-Lohn x 1,15 nicht gilt.