22.11.2021, 16:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2021, 18:37 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Risikoatteste, die seit 1.7.2021 ausgestellt wurden, passen.
Rückerstattung muss aber neu beantragt werden.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Rückerstattung muss aber neu beantragt werden.
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