23.11.2021, 20:28
Auf Grund des Lockdowns reagiert das AMS auf den Bedarf nach sofortigen Online-Kursen und akzeptiert – so wie in der Vergangenheit bereits - während des Lockdowns unter folgenden Voraussetzungen reine Online-Kurse:
Für die Dauer der Lockdowns können Kurse, die von Präsenz- auf Online-Formate bzw. reine Online-Kurse umgestellt werden, mittels QBN gefördert werden. Förderbar sind nur Kurskosten, nicht jedoch Personalkosten (Ausnahme: Begehren, für die bereits eine positive Mitteilung mit Personalkostenförderung ergangen ist). Eine Überprüfung der Online-Kurse durch das AMS muss möglich sein.
Für die Dauer der Lockdowns können Kurse, die von Präsenz- auf Online-Formate bzw. reine Online-Kurse umgestellt werden, mittels QBN gefördert werden. Förderbar sind nur Kurskosten, nicht jedoch Personalkosten (Ausnahme: Begehren, für die bereits eine positive Mitteilung mit Personalkostenförderung ergangen ist). Eine Überprüfung der Online-Kurse durch das AMS muss möglich sein.