30.11.2021, 23:25
Änderungen bei den berufsspezifischen Werbungskostenpauschalen für das Veranlagungsjahr 2021
Abgabenfrei gewährte Homeoffice-Pauschalen kürzen diese Pauschalbeträge nicht.
Neben diesen Werbungskostenpauschalen dürfen zusätzlich jene Werbungskosten geltend gemacht werden, die nicht auf die "normale WK-Pauschale" anzurechnen sind wie zB Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, ÖGB-Beiträge, Pendlerpauschale, Arbeitnehmerbeiträge zu Werksverkehr, Rückzahlung von Arbeitslohn sowie die Homeoffice-spezifischen Werbungskosten (Homeoffice-Differenz-Werbungskostenpauschale, Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar im Homeoffice.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/500/20211130
Abgabenfrei gewährte Homeoffice-Pauschalen kürzen diese Pauschalbeträge nicht.
Neben diesen Werbungskostenpauschalen dürfen zusätzlich jene Werbungskosten geltend gemacht werden, die nicht auf die "normale WK-Pauschale" anzurechnen sind wie zB Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, ÖGB-Beiträge, Pendlerpauschale, Arbeitnehmerbeiträge zu Werksverkehr, Rückzahlung von Arbeitslohn sowie die Homeoffice-spezifischen Werbungskosten (Homeoffice-Differenz-Werbungskostenpauschale, Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar im Homeoffice.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/500/20211130